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Braunschweig

Baby-Tod: Vater erhält Bewährungsstrafe

Braunschweig Wegen fahrlässiger Tötung seines fünf Wochen alten Sohnes hat das Landgericht Braunschweig einen 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sie wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Von Bettina Habermann

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung habe sich nach der Beweisaufnahme bestätigt, begründete der Vorsitzende Richter Wilfried Knieriem das Urteil. Der Angeklagte hatte ausgeführt, seinen Sohn, den er gefüttert hatte, aus Angst er könne ersticken, hochgerissen, auf den Rücken geklopft und schließlich geschüttelt zu haben.

Die Rettungsmaßnahmen seien völlig ungeeignet und höchst gefährlich gewesen, urteilte das Gericht. Der Angeklagte hätte vielmehr erkennen können und müssen, dass das Kind nicht hätte geschüttelt werden dürfen. Bei dem, was geschehen sei, handele es sich nicht um eine kleine Fahrlässigkeit. Das Baby war zwei Wochen nach dem Vorfall im Herbst 2010 an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas gestorben.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte und seine Frau nahmen das Urteil sichtbar erleichtert auf. Während der Beweisaufnahme hatten beide erklärt, erst nach Abschluss des Verfahrens könnten sie mit der Aufarbeitung der Ereignisse und der Trauerarbeit beginnen.

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Veröffentlicht: 22.02.2012 - 11:50 Uhr
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