Alte Bäume sollen Naturdenkmale werden
Braunschweig Es gibt neuerdings wieder Überlegungen, Braunschweigs Bäume durch eine Satzung zu schützen. Am Mittwoch wird darüber erneut beraten.
Müssen Braunschweigs Bäume vor ihren Eigentümern geschützt werden – durch eine Satzung? Oder sind Braunschweigs Bürger verständig genug, um den ökologischen Nutzen ihrer Gehölze für die Allgemeinheit richtig einzuschätzen und zur Kettensäge nur als Ultima Ratio zu greifen. Grundsätzlich gilt: Bäume sollen – wie Eigentum schlechthin – auch dem Gemeinwohl dienen. Doch gilt das auch für jeden einzelnen Baum im Garten? Eine Frage, die seit Monaten in Braunschweig wieder kontrovers diskutiert wird.
Darum geht es
Die BIBS-Fraktion hatte im März 2012 für eine Wiedereinführung der Baumschutzsatzung plädiert. Das Thema wird nun am Mittwoch, 7. November, den Planungs- und Umweltausschuss des Rates beschäftigen. Kurios: Inzwischen ist sich selbst die BIBS nicht mehr so sicher, ob ihr Anliegen wirklich nur per Verbot zu regeln ist – oder wäre vielleicht doch eine Baumfördersatzung besser? Ausschussmitglied Dr. Wolfgang Büchs: „Was wir brauchen, ist jedenfalls eine intelligente Lösung, wir wollen kein Verbot mit dem Hammer.“ Büchs selbst denkt auch über die Einführung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe nach. Der Antrag könnte in diesem Fall wieder zurückgezogen werden.
Die jetzige Situation
Die alte Satzung war vor zehn Jahren, 2002, mit der damaligen Einstimmenmehrheit von CDU/FDP aufgehoben worden, nachdem sie noch ein Jahr zuvor überarbeitet worden war. Seither können Grundstückseigentümer – anders als in manchen anderen Städten – Bäume auf ihren Grundstücken nach ihrem Gutdünken fällen, ohne behördliche Genehmigung.
Das sagt die Verwaltung
Die Stadtverwaltung war vom Rat beauftragt worden, eine fachliche Stellungnahme abzugeben, die nun vorliegt. Darin werden zunächst Vor- und Nachteile einer Baumschutzsatzung aufgelistet.
Pro-Argumente: Durch die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung wäre es möglich, den Gehölzbestand umfangreich zu schützen und damit die wertvolle Grünsubstanz des Stadtgebietes zu erhalten. Abschreckendes Beispiel: die jüngsten Fällungen an der Bechtsbütteler Straße sowie die an Bahndämmen. Eine Baumschutzsatzung schaffe die rechtliche Grundlage für die Anordnung von Ersatzanpflanzungen.
Nachteile: Eine Baumschutzsatzung könnte seitens der Bevölkerung als „Gängelei“ empfunden werden, da eine weitere Rechtsvorschrift eingeführt würde, die zu einer Beschränkung der Eigentumsrechte führt. Und: Die Satzung würde vor allem zu einem hohen bürokratischen Aufwand und höheren Kosten führen.
Mehr Bäume als Naturdenkmale?
Anstelle der Einführung einer Baumschutzsatzung könnten durch eine verstärkte Ausweisung von Einzelbäumen als Naturdenkmal gerade alte, prägende Bäume geschützt werden. Zurzeit seien in Braunschweig 19 Bäume als Naturdenkmal ausgewiesen. Diese Zahl ließe sich allerdings deutlich erhöhen, meint die Verwaltung.

