Tyrannenmord als Akt der Notwehr
Braunschweig Ein Symposium widmete sich dem einstigen Braunschweiger Staatsanwalt Fritz Bauer, der im Remer-Prozess für die Rehabilitierung des Widerstands stritt.
Wie war das, als Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1952 in Braunschweig Otto Ernst Remer den Prozess machte? Hier der jüdische Humanist, der ehemals vom NS-Regime Verfolgte und Weggefährte Willy Brandts, dort der unverbesserliche Nationalsozialist, Vorsitzender der rechtsradikalen Sozialistischen Deutschen Reichspartei (SRP). Die SRP hatte 1951 bei der Landtagswahl in Niedersachse 11 Prozent der Stimmen erreicht. Die Alliierten waren besorgt.
Immer noch beschäftigt der Remer-Prozess und dessen symbolische Bedeutung die Historiker, am vergangenen Wochenende wieder in einem Symposium des Instituts für Braunschweigische Regionalgeschichte. Auftakt zu einer Ausstellung, die ab 16. Juli im Landgericht Braunschweig gezeigt wird: „Der Prozess um den 20. Juli – Fritz Bauer und das Braunschweiger Verfahren gegen Otto Ernst Remer 1952.“
Bauer sah diesen Prozess als Gelegenheit, die Opfer des NS-Regimes zu rehabilitieren, insbesondere die Attentäter des 20. Juli 1944. Schon Stunden vor dem Prozessbeginn am 7. März Schlangen vor dem Verhandlungssaal. Über 70 Journalisten aus dem In- und Ausland waren angereist. Prozess-Details schildern auf dem Symposium die Historikerin Dr. Claudia Fröhlich (Hannover/Berlin) und Pastor Dietrich Kuessner, Experte für regionale Kirchengeschichte. Es referierten ferner Dr. Hans-Ulrich Ludewig, Dr. Helmut Kramer, Professor Gerd Biegel und Professor Manfred Steinbach.
Wie kam es zum Remer-Prozess? Der damalige Bundesinnenminister Robert Lehr, ein ehemaliger Angehöriger des Widerstands, fühlte sich durch Remers Tiraden persönlich beleidigt und verklagte diesen. Aber der Braunschweiger Staatsanwalt Erich Günther Topf, einst Mitglied der NSDAP und Rottenführer der SA, dachte gar nicht daran, Anklage zu erheben.
Topf wollte die Sache ins Leere laufen lassen, wie er das vorher in einem anderen Verfahren gegen drei Braunschweiger Sonderrichter praktiziert hatte, die im Dritten Reich ungerechtfertigte Todesurteile ausgesprochen hatten. Fritz Bauer, Vorgesetzter von Topf, korrigierte Topf und zog das Verfahren an sich.
Wie geschickt Bauer in seiner Prozessführung war, wird im Vortrag Kuessners deutlich. Geschickt auch bei der Auswahl der kirchlichen Gutachter. Vor allem Professor Rupert Angermair vom Priesterseminar Freising half ihm mit drei Thesen: Tyrannenmord sei als Akt sozialer Notwehr richtig. Der Eid binde den Vereidigten an das Gemeinwohl, nicht an eine Persönlichkeit. Die Attentäter des 20. Juli seien berechtigt, sogar verpflichtet gewesen, in Notwehr den Krieg zu beenden, also keine Verräter.
Für die evangelische Kirche gutachteten ganz im Sinne Bauers Professor Hans Joachim Iwand, Göttingen, und als Mitgutachter Professor Ernst Wolff. Prompt protestierten Repräsentanten des rechten Flügels der lutherischen Kirche gegen deren Auftritt, darunter CDU-Bundestagsabgeordneter Eugen Gerstenmaier.
Der Prozess wurde zu einem Triumph für Bauer, dem Braunschweiger Journalisten mit ihrer vorbildlichen Berichterstattung zur Seite sprangen. Remer wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, entzog sich aber der Strafe durch Flucht ins Ausland.
Den Vorsitz im Remer-Prozess hatte übrigens Richter Joachim Heppe. Nach inneren Kämpfen meldete sich dieser am 4. Verhandlungstag mit einer persönlichen Erklärung: Es sei schwer, bitter und hart für ein deutsches Gericht, aussprechen zu müssen, dass all das, was das deutsche Volk hat über sich ergehen lassen müssen, schreiendes Unrecht gewesen sei.
