„Bis auf Tanke oder Apotheke bleibt alles verrammelt.“

Ich will Sie nur schon einmal vorwarnen, meine Damen. Gut möglich, dass, wenn Sie an Heiligabend, erfüllt von weihnachtlicher Vorfreude, einem Gläschen Festtagscognac und auf allen Vieren tastend unter die illuminierte Stubentanne krabbeln, Sie dorten nichts finden. Nothing, nada, niente, rien, nix! Und wem werden Sie das zu verdanken haben? Dem sonst so wunderbaren Göttergatten? Mitnichten! Schuld ist allein das niedersächsische Ladenschlussgesetz, dieses verblödete, niederträchtige, stinkende Bürokratiemonster – oh, ich könnte es eigenhändig ... Ich meine, wie soll der gemeine Mann, von Natur aus darauf gepolt, Weihnachtspräsente auf den letzten Drücker zu kaufen, seine Erledigungen denn verrichten, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt? Und das in einem Bundesland, in dem besagtes Ladenschlussgesetz unerbittlich vorschreibt, dass bis auf Tanke oder Apotheke alles verrammelt bleibt. Wie, frage ich Sie? Sollten Sie in dieser Heiligen Nacht in der hintersten Ecke unterm Baum dennoch einen Eiskratzer oder eine Zehner-Packung Aspirin entdecken, dann, meine Damen, lassen Sie Gnade vor Recht ergehen! Es ist das Fest der Liebe und des Friedens.