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Wie kann ich gegen Kündigung klagen?

Arbeitnehmer muss Drei-Wochen-Frist einhalten – In Ausnahmen sind verspätete Anklageerhebungen möglich

Peter Dorenbeck, Rechtsanwalt in Braunschweig

Wer gegen seine Kündigung klagen will, muss diese im Regelfall innerhalb von drei Wochen einreichen.   
Wer gegen seine Kündigung klagen will, muss diese im Regelfall innerhalb von drei Wochen einreichen.   
Foto: Pixelio
03.02.2012 15:28:15

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Veröffentlicht: 07.04.2009 - 00:00 Uhr
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