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Job

Muss ich Fortbildungskosten zurückzahlen?

Nach einer Kündigung kann der Arbeitgeber nur bedingt Geld zurückfordern

Susanne Böker, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Braunschweig

03.02.2012 02:46:36

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Veröffentlicht: 12.05.2009 - 00:00 Uhr
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