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Muss ich Berufskleidung selbst zahlen?

Arbeitgeber darf keinen Pauschalbetrag vom Gehalt abziehen – Schutzkleidung immer kostenlos

Susanne Böker, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Braunschweig.

Schutzkleidung muss kostenlos zur Verfügung stehen.   
Schutzkleidung muss kostenlos zur Verfügung stehen.   
Foto: dpa
07.02.2012 16:27:11

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Veröffentlicht: 31.03.2009 - 00:00 Uhr
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