Henstedt-Ulzburg.

Für viele Autobesitzer ist der 30. November der Stichtag für den Wechsel ihrer Kraftfahrzeugs-Versicherung.
Auf den letzten Drücker sollten Betroffene das allerdings nicht
erledigen. Denn das Schreiben an den bisherigen Versicherer muss diesem vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Schickt man die Kündigung per Post, gilt nicht der Poststempel. Besser ist es deshalb, den Brief per Einschreiben schon einige
Tage vor Fristende abzuschicken. Per Fax dagegen lässt sich die Kündigung an die Versicherung auch noch am Stichtag senden - das Datum auf dem ausgedruckten Sendebericht gilt dann als Nachweis für die Einhaltung der Frist, erklärt der BdV. Kündigungen per E-Mail seien dagegen nicht möglich. Sind Versicherungs- und Kalenderjahr gleich, wie es die Regel ist, ist der 30. November der letzte Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist. Wer den Stichtag verpasst, hat unter bestimmten Umständen aber die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. dpa