Berlin.

Ausgaben für Reparaturen im Haushalt lassen sich steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung und gegebenenfalls Anfahrtspauschale. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist auf 1200 Euro im Jahr pro Haushalt begrenzt. Wichtig ist, dass eine Rechnung vorliegt und diese auch unbar bezahlt wird, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Darüber hinaus müsse die Leistung im Haushalt ausgeführt werden.

Strittig ist nun immer wieder, für welche Reparaturen dies gilt. „Die Bundesregierung hat aktuell nochmals bestätigt, dass die Reparaturen an allen Geräten im Haushalt begünstigt sind, wenn diese in der Hausratversicherung mitversichert werden können“, sagt Nöll. Nach dieser Abgrenzug wären auch die Reparatur von Fahrrädern, Mobiltelefonen, Tablet-PCs und Gartenmöbeln begünstigt. dpa