Koblenz.

Hat ein Kind einen Doppelnamen als Nachnamen, ändert eine Trennung der Eltern daran in der Regel nichts. Will ein Elternteil einen Namen streichen, muss er wichtige Gründe haben. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Az.: 1 K 759/16.KO), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. Allein der Wunsch, dem Kind nur den mütterlichen Nachnamen zu geben und nicht durch den Doppelnamen an den Vater erinnert zu werden, reichte im verhandelten Fall für eine Änderung nicht aus. dpa