Neustadt.

Unwetterschäden an Häusern und Wohnungen sind unter Umständen von der Steuer absetzbar. Eine Voraussetzung: Der Schaden wurde nicht schon von einer Versicherung übernommen, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt. Vermieter können die Ausgaben in ihren Steuererklärungen dann als Werbungskosten geltend machen, Selbstnutzer und Mieter als außergewöhnliche Belastung.