Berlin. Bei Darlehen, Preis und Kaufvertrag sollte es keine bösen Überraschungen geben.

Der Traum vom Eigenheim: Gerade in heiß begehrten Lagen artet die Suche in Stress aus. Zahlreiche Interessenten stehen Schlange, die Kaufpreise sind teils astronomisch hoch, der Markt hart umkämpft. Drei Punkte, die Interessenten beachten müssen:

1. Kreditrahmen vorher klären. „Sobald ich den Entschluss gefasst habe, Eigentümer zu werden, sollte ich mit dem Finanzierer reden“, rät Renate Daum von der Stiftung Warentest in Berlin. Potenzielle Käufer sollten klären, welche Kredithöhe möglich ist. Die Unterlagen sollten Käufer sammeln und aktuell halten.

Bevor der Verbraucher sich um den Kauf bemühe, sollte er sich fragen: „Wie viel Eigenkapital habe ich? Wie viel will ich als Reserve behalten? Wie viel kann ich mir monatlich leisten?“, rät Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW. Er empfiehlt, nicht mehr als 45 Prozent vom monatlichen Budget für Kredit und Nebenkosten zu verplanen.

Idealerweise zahlen Schuldner ihren Kredit bis zum Renteneintritt ab. „Außerdem muss ich noch die Grunderwerbsteuer, Gebühren für Notar und Makler und so weiter einplanen“, sagt Hentschel. Das sind oft Kosten in Höhe von 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises.

Interessenten sollten bei der Suche nach einem Darlehensgeber flexibel sein. Denn viele Banken vermitteln inzwischen auch Kredite anderer Anbieter.

2. Verbindlich einen Preis festlegen. Ein Bauträger will eine ganze Siedlung aus Einfamilienhäusern neu bauen. Der Käufer kann sich eine Immobilie aussuchen, reserviert sie und leistet dafür sogar eine Anzahlung – in der Annahme, dass der angebotene Kaufpreis dadurch verbindlich ist. Reicht das? Nein. Eine Reservierung ist laut Gesetz nur verbindlich, wenn sie vom Notar beurkundet wird. Dadurch fallen Gebühren an. „Lässt man beim Notar reservieren, muss man wissen, dass man sich selbst ebenfalls bindet“, sagt Renate Daum. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung reserviert, um Zeit für die Kreditverhandlungen mit der Bank zu gewinnen, verpflichtet sich zum Kauf, auch wenn er dann keinen Kredit bekommt.

3. Vertrag prüfen lassen. Der Käufer muss in der Regel einen Kredit aufnehmen. Es kann also ratsam sein, den Vertrag durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Zwar müsse das Geschäft immer von einem Notar beurkundet werden, „aber Notare sind nur dazu verpflichtet, neutral zu informieren“, sagt Norbert Schönleber vom Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. dpa