München.

Stirbt ein Mieter, müssen Verwandte den Vermieter darüber informieren. Das gilt auch, wenn sie selbst in der Mietwohnung leben. Verschweigen sie stattdessen den Tod monatelang, darf der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 432 C 9516/16). Im vorliegenden Fall hatte eine Frau, die weiterhin in der Wohnung lebte, den Vermieter mehr als zehn Monate lang nicht über den Tod ihrer Mutter informiert.