Berlin.

Auch in Wohneigentumsanlagen gilt: Die Wohnung muss sich im Winter zwischen 6 und 23 Uhr auf 20 bis 22 Grad erwärmen lassen. Nachts reichen Temperaturen von 18 Grad aus. „Das können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss festlegen“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.