Nürnberg. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos auflösen.

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht verwahrlosen lassen. Andernfalls riskieren sie die Kündigung. Ist die Wohnung in einem desolaten Zustand, ist es einem Vermieter unter Umständen nicht zumutbar, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu warten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor (Az.: 7 S 7084/16). In dem verhandelten Fall war einem Mieter gekündigt worden, dessen Wohnung stark verschmutzt und derart mit Gerümpel überfrachtet war, dass ein Raum nicht mehr betreten werden konnte. Auch das Badezimmer war nicht mehr benutzbar, wie das erstinstanzliche Gericht nach einer Ortsbesichtigung feststellte.

Hinzu kam, dass der Vermieter die Wohnung nur mit einem elektrischen Heizstrahler beheizte. In diesem Fall sei eine außerordentliche Kündigung rechtens, bestätigte das Landgericht. Allein durch die Art der Beheizung bestehe die Gefahr, dass es zu Schäden in der Wohnung komme.dpa