Berlin.

Herstellungskosten für Immobilien können in der Regel nur im Rahmen der Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Vermieter dürfen Herstellungskosten, die nach der Fertigstellung eines Gebäudes anfallen, sofort steuerlich geltend machen, wenn die einzelne Baumaßnahme ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 4000 Euro kostet. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Beispiele sind der Einbau einer Gästetoilette oder die Installation einer Alarmanlage.