Bonn.

Wohnungseigentümer können die Heizkörper ihrer Wohnung nicht frei nach Belieben austauschen. Zwar gehören sie zum Sondereigentum, erklärt der Verband „Wohnen im Eigentum“. Allerdings darf jeder Eigentümer von seinem Sondereigentum nur so Gebrauch machen, dass keinem anderen Mitglied seiner Eigentümergemeinschaft ein Nachteil erwächst. Ein Heizkörper sei aber ein Teil eines Heizungssystems, ein Austausch sollte mit den Miteigentümern abgestimmt werden.