Berlin.

Wer eine Immobilie an Angehörige vermietet, muss darauf achten, dass das Mietverhältnis dem sogenannten Fremdvergleich standhält. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das heißt: Der Mietvertrag muss dem entsprechen, was auch mit Fremden vereinbart wird. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Werbungskostenabzug verloren geht.