München.

Vermieter haben nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, die Betriebs- und Heizkostenabrechnung zu erstellen. Darauf macht der Mieterverein München aufmerksam. Bekommen Mieter ihre Abrechnung erst später, müssen sie eventuelle Nachzahlungen nicht mehr leisten. Eventuelle Guthaben müssen aber den Angaben des Mietervereins zufolge dennoch ausgezahlt werden. In der Praxis bedeutet das: Die Abrechnung für das Vorjahr muss in der Regel bis Silvester im Briefkasten sein. Andernfalls kann der Vermieter keine Forderungen mehr geltend machen.