Berlin.

Mieter und Immobilienbesitzer sollten beim Kauf von Rauchwarnmeldern auf das Qualitätszeichen „Q“ und die Angabe „EN 14604“ achten, rät der Verband Privater Bauherren. Entsprechend gekennzeichnete Geräte seien für den Langzeiteinsatz geeignet. Bei der Montage müssen sich Verbraucher an der geltenden Landesbauordnung orientieren. In der Regel ist dafür die DIN 14676 die Grundlage. Sie regelt den Einbau in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren.