Schöningen. Das OVG Lüneburg hat der Beschwerde der Anlieger der Elmstraße/Bergstraße zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zugestimmt.
Gericht erklärt den Bebauungsplan für Aldi-Markt für unwirksam
Von Norbert Rogoll
Schöningen. Das OVG Lüneburg hat der Beschwerde der Anlieger der Elmstraße/Bergstraße zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zugestimmt.
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