Helmstedt. Wer in den Gebieten Conringviertel und Nordwestliche Altstadt modernisieren will, muss sich auf geänderte Förderbedingungen einstellen.

Die Helmstedter Sanierungsgebiete „Conringviertel“ und „Nordwestliche Altstadt“ wurden vor drei Jahren in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Dies sei ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes und damit der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in diesen Gebieten gewesen. Doch mit Beginn des Jahres 2024 gibt es Veränderungen in Bezug auf die Förderung für Eigentümer, teilt die Stadt Helmstedt jetzt mit.

„Die Stadt Helmstedt kann pro Grundstück nur noch einen Modernisierungsvertrag mit dem Eigentümer abschließen“ wird hierzu Louisa Biston aus dem städtischen Fachbereich Planen und Bauen zitiert. Bisher war die Anzahl der Modernisierungsverträge für ein Grundstück mit verschiedenen Maßnahmen offen.

Eigentümer und Stadt Helmstedt müssen Vertrag vor Beginn der Maßnahme abschließen

„Für große Bauvorhaben besteht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, die Sanierung in mehreren Bauabschnitten durchzuführen, so dass insgesamt mehr Zeit für die Sanierung in Anspruch genommen werden kann“, erläutert Biston weiter. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses sei der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt Helmstedt und dem Eigentümer vor Beginn der Maßnahme.

Sofern ein Eigentümer unter den bisherigen Bedingungen einen Vertrag mit der Stadt Helmstedt abgeschlossen hat, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine weitere Förderung zu erhalten. Bei weiterem Beratungsbedarf könnten sich Eigentümer an die Mitarbeiterinnen der Stadtsanierung wenden.

Neue Fördermöglichkeiten im Sanierungsprogramm für Conringviertel und Nordwestliche Altstadt

„Mit der Neuregelung der Förderrichtlinien können sowohl im Sanierungsgebiet Conringviertel als auch im Sanierungsgebiet Nordwestliche Altstadt 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden“, teilt Louisa Biston mit.

Neben neuen Fördermöglichkeiten zum Thema Umweltschutz sei nun auch eine Bezuschussung zu öffentlich zugänglichen Kinderspielanlagen möglich. Dies könne beispielsweise für Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Privatpersonen, die über entsprechendes Flächenpotential verfügen, interessant sein.

Weitere Gebiete Helmstedts kommen für steuerliche Abschreibung in Frage

Eigentümer hätten darüber hinaus die Möglichkeit, neben der Gewährung von Zuschüssen bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie den Erhaltungsaufwand bei Gebäuden steuerlich abzusetzen. Für die steuerliche Abschreibung kommen neben dem Conringviertel, Nordwestliche Altstadt und Holzberg - St. Stephani auch die energetischen Sanierungsgebiete Elzweg, Gartenstadt-Warneckenberg und Büddenstedt in Frage. Auch hierzu müsse im Voraus ein Vertrag mit der Stadt Helmstedt abgeschlossen werden.

Alle Informationen und Ansprechpartner sind in den neuen Förderkatalogen der Sanierungsgebiete, auf der Homepage der Stadt Helmstedt unter Wirtschaft und Bauen/Sanierungsgebiete einsehbar. Bei Fragen stünden die Mitarbeiterinnen Louisa Biston, Telefon (05351) 17-5202, louisa.biston@stadt-helmstedt.de, sowie Christina Wunderling, Telefon (05351) 17-5296, christina.wunderling@stadt-helmstedt.de zur Verfügung.

Mehr wichtige Nachrichten aus dem Landkreis Helmstedt lesen:

Täglich wissen, was in Helmstedt passiert: