Selten stand so viel Neues an
2011-12-28T11:52:07+0100Ob Hartz IV, Kindergeld, Kinderbetreuung oder Rente – Für viele Bürger ändert sich zum Jahreswechsel einiges. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen ändern sich zum Jahreswechsel. Von 2011 auf 2012 ist das nicht anders – diesmal mit einer kaum zu überblickenden Fülle. Und viele Neuregelungen bringen den Bürgern Verbesserungen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht
Offiziell wurde es bereits im Jahr 2011
Gesetz – und doch wirkt sich die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von
920 Euro auf 1000 Euro jährlich erst in 2012 Monat für Monat aus. 2011 wurde der
gesamte Erhöhungsbetrag erst im Dezember vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die
Steuerersparnis bleibt überschaubar: Sie beträgt zwischen einem und drei Euro
pro Monat. Und: Die Anhebung der steuerlich pauschal zu berücksichtigenden
Werbungskosten nutzt nur denjenigen, die nicht ohnehin durch Belegnachweis
entsprechend hohe Aufwendungen nachweisen können. (Zum Vergleich: Die
Werbungskosten-Pauschale für Bundestagsabgeordnete macht unterm Strich rund 50
000 Euro im Jahr aus – ohne Belegnachweis)
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Der Hartz IV-Regelsatz steigt von 364 Euro
monatlich auf 374 Euro, für Ehepaare von je 331 Euro auf 337 Euro. Keinen
Aufschlag gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Kinder
bis „6“ werden um vier Euro (219 statt 215 Euro) besser bedacht.
Ausbildungskosten stärker absetzen
Der Sonderausgabenabzug nachgewiesener
Ausbildungskosten für Studentenund Auszubildende wird von jährlich maximal 4000
Euro auf bis zu 6000 Euro erhöht.
Betriebliche Altersvorsorge erhöht
Arbeitnehmer können sich durch
Gehaltsumwandlung über ihren Arbeitgeber als ergänzende Altersvorsorge eine
Betriebsrente aufbauen, etwa durch Einzahlungen in eine Direktversicherung. Im
Jahr 2012 bleiben 2688 (bisher: 2640) Euro solcher Abzweigungen von Steuern und
Sozialabgaben verschont.
„Entfernungspauschale vereinfacht“
Nutzt ein
Arbeitnehmer für die Wege zur Arbeitsstelle und zurück abwechselnd öffentliche
Verkehrsmittel und (zum Beispiel) seinen Pkw, so hatte er bis einschließlich
2011 dem Finanzamt eine tageweise Gegenüberstellung zu liefern, da Fahrkarten
für Bus oder Bahn steuerlich anders berücksichtigt wurden als der anderweit
zurückgelegte Weg im Rahmen der
Nunmehr muss sich der
Arbeitnehmer jährlich für eine der beiden Beförderungsarten abrechnungstechnisch
entscheiden. Für die Entfernungspauschale gilt, soweit die Fahrten nicht mit dem
eigenen Pkw durchgeführt wurden, dafür eine Höchstbegrenzung von 4500 Euro pro
Jahr. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden insoweit berücksichtigt,
wenn deren Gesamtbetrag die 30 Cent-Entfernungspauschale für das Jahr
übersteigt.
Aber: Wer als Arbeitnehmer „einen eigenen oder ihm zur Nutzung
überlassenen Kraftwagen benutzt“, darf dem Finanzamt auch einen Betrag von mehr
als 4500 Euro präsentieren. Beispiel: 80 km Entfernung zur Arbeitsstätte, 220
Arbeitstage pro Jahr. Multipliziert mit 30 Cent pro km = 5280 Euro. Die Fahrten
mit dem Pkw bringen 5280 Euro Werbungskosten. Wird nachgewiesen, dass mit
öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich mehr aufgewandt wurde, so darf dieser
Betrag angesetzt werden.
Familienpflegezeitgesetz setzt neue Maßstäbe
Es wird leichter, einen nahen
Angehörigen zu pflegen. Das Familienpflegezeitgesetz ist die Grundlage dafür.
Arbeitnehmer können dafür ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal 24 Monate lang
auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren. Der Arbeitgeber stockt in dieser
Zeit den Verdienst um 50 Prozent auf, so dass der Mitarbeiter 75 Prozent seines
regelmäßigen Arbeitsverdienstes bekommt.
Nach Ablauf der zwei Jahre (in der
„Nachpflegezeit“) wird der Aufstockungsbetrag dadurch ausgeglichen, dass bei
jeder Entgeltabrechnung ein Ausgleich für die vorherige „Überzahlung“
vorgenommen wird: 100 Prozent Arbeit für 75 Prozent Arbeitsverdienst.
„Freiwillige“ Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag für „freiwillig“
versicherte Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung
(„Antrags-Pflichtversicherung“), die zuvor als Arbeitnehmer
arbeitslosenversichert waren, erhöht sich ab 2012 um 100 Prozent auf 76,66 (neue
Bundesländer: 67,20) Euro monatlich. Neu-Selbstständige zahlen im ersten Jahr
ihrer Tätigkeit nur die halben Beiträge.
Kfz-Haftpflichtversicherung „erhöht“
Die Mindestversicherungssumme für
Sachschäden, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbieten müssen, ist von 1
Millionen Euro auf 1,120 Millionen Euro angehoben worden. (Die Empfehlungen der
Versicherungsexperten lauten aber nach wie vor auf wesentlich höhere Beträge,
die für wenig mehr Beitrag abgeschlossen werden sollten: 100 Mio. Euro pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wozu die Versicherungen aber nicht
verpflichtet sind.)
Kinderbetreuungskosten günstiger
Eltern können Kosten,
die sie für die Betreuung ihrer Kinder bis „14“ aufgewendet haben, leichter als
bisher geltend machen: Es ist nicht mehr erforderlich, dass wenigstens ein
Elternteil erwerbstätig ist. Es bleibt bei den absetzbaren Beträgen in Höhe von
maximal 4000 Euro, die bei einem Gesamtjahresaufwand von 6000 Euro erreicht
werden.
Kindergeld ohne Einkommensanrechnung
Für ihre volljährigen Kinder, die
sich noch in der ersten Schul- oder Berufsausbildung befinden und noch keine 25
Jahre alt sind (von Ausnahmen abgesehen), erhielten Eltern das staatliche
Kindergeld nur dann, wenn die „Einkünfte und Bezüge“ des Nachwuchses nicht höher
waren als 8004 Euro im Jahr (nach Abzug bestimmter Aufwendungen). Dieses Recht,
das die Steuergerichtsbarkeit wegen der Kompliziertheit der Materie in
unvorstellbarer Menge belastet hat, ist zum Jahresbeginn 2012 stark vereinfacht
worden: durch Wegfall der Einkommensgrenze. (Bisher mussten Eltern, deren Filia
oder Filius auch nur einen Cent mehr als den 8004-Euro-Freibetrag einnahmen, das
Kindergeld für das betreffende Jahr komplett zurückzahlen.)
Krankenversicherung für Gutverdiener teurer
Die Beitragsmessungsgrenze in
der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 3712,50 Euro monatlich auf 3825
Euro angehoben, was für Arbeitnehmer mit entsprechenden Verdiensten um 17,44
Euro höhere Beiträge bedeutet, wovon der Arbeitgeber 8,21 Euro beisteuert, so
dass für seine Mitarbeiter ein Anteil von 9,23 Euro verbleibt. - Die
Versicherungspflichtgrenze ist von 4125 Euro monatlich ebenfalls um 112,50 Euro
auf 4237,50 Euro angehoben worden. Wer im Jahr 2011 und voraussichtlich auch im
Jahr 2012 ein regelmäßig höheres Einkommen durch seine Beschäftigung hat, kann
in die private Krankenversicherung überwechseln.
Krankenkassen-Pleiten besser
organisiert
Muss eine gesetzliche Krankenkasse schließen, so müssen deren
Versicherte sich nach einem anderen Versicherungsträger umsehen. Die bisherige
Kasse wird dazu verpflichtet, ihre Mitglieder schon bei einer drohenden
Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung zu informieren. Was
in dem Schreiben enthalten sein muss, ist eine Liste aller Krankenkassen, unter
denen die Mitglieder wählen können. Ein Kassenwechsel kann dann vollzogen
werden, ohne dass dazu eine ihrer Geschäftsstellen aufgesucht werden muss.
Lebensversicherung später steuerbegünstigt
Erträge aus privaten
Lebensversicherungen, die nach 2011 abgeschlossenwerden, werden nur zur hälfte
zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung frühestens mit dem
62. Geburtstag (und nach Ablauf von 12 Jahren Laufzeit seit Vertragsabschluss)
ausgezahlt wird.
Lebensversicherung – geringerer Mindestzinssatz
Lebensversicherungen
brauchen bei Verträgen, die nach 2011 abge-schlossen werden, nur noch einen
Garantiezins von 1,75 (bisher: 2,25 Prozent) vorzusehen. Die tatsächliche
Verzinsung liegt regelmäßig höher.
Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2012
Das für 2012 vorgesehene neue
„papierlose“ Lohnsteuerverfahren, das an sich schon 2011 in Kraft treten sollte,
ist um ein weiteres Jahr auf 2013 geschoben worden, weil die technischen
Voraussetzungen dafür (immer noch) nicht vorliegen. Die 2010er Lohnsteuerkarte
gilt also für weitere zwölf Monate. Wer 2012 erstmals eine lohnsteuerpflichtige
Beschäftigung aufnimmt, der erhält von seinem Finanzamt – auf Antrag – eine
„Ersatzbescheinigung“.


