Rühen. Das Braunschweiger Landgericht verurteilt den Obdachlosen, der ein Hotelier-Ehepaar niedergestochen hat. Das ist die Begründung.

Der 37-Jährige, der im vergangenen September im Rühener Ortsteil Brechtorf ein Hoteliers-Ehepaar mit einem Messer angegriffen und in Lebensgefahr gebracht hat, geht für acht Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil, das das Landgericht Braunschweig am Mittwoch fällte.

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hatte sich der Angeklagte zu verantworten. Stumm und nahezu regungslos verfolgte er die Urteilsbegründungen des Richters Ralf-Michael Polomski. Er habe den Tod der 40-Jährigen und des 56-Jährigen „billigend in Kauf genommen“, als er auf die beiden einstach.

Die Besitzer hatten sich auf die Lauer gelegt, um den 37-Jährigen zur Rede zu stellen

Was war passiert in der Nacht des 18. September 2023? Der obdachlose Täter sei öfter nachts Containern gegangen, sei auf der Suche nach Lebensmitteln gewesen, habe dessen Mutter ausgesagt, so Polomski. Bei seinen Touren mit dem Fahrrad sei er mehrfach auch am Brechtorfer Hotel gewesen, einmal sogar eingestiegen, aber ohne etwas zu stehlen. Die Besitzer hatten sich auf die Lauer gelegt, um den 37-Jährigen zur Rede zu stellen.

Als der sich erwischt fühlte und sein Fahhrad zur Flucht nicht gleich fand, stach er erst sechsmal auf die Frau ein, dann auf den Mann, der ihr zur Hilfe kommen wollte. „Sie haben nicht erklären können, was über Sie gekommen ist“, so der Richter, der angesichts des Lebenslaufes des Täters von einer offensichtlichen Ausnahmesituation sprach – für zwei bis drei Minuten. Der 37-Jährige hatte keine Vorstrafen, sei nie auffällig gewesen.

Der Täter war mit seinem Rad zunächst unerkannt geflohen

Die Attacke hätte dem Hotelbesitzer nach 21 Messerhieben fast das Leben gekostet, zumindest aber 80 Prozent Sehfähigkeit auf einem getroffenen Auge. Dessen Lage sei „akut lebensgefährlich“ gewesen. Seine Rettung habe er nur dem Herbeieilen eines ponlischen Hotelgastes und schließlich den Notärzten von Rettungshubschrauber und MHH Hannover zu verdanken. Der Täter war mit seinem Rad zunächst unerkannt geflohen.

Die Beweislage sei jedoch so eindeutig wie selten, sagte Polomski: Per Videoaufnahmen und der Aussage einer Zeitungsausträgerin sei der Mann identifiziert worden. Zuhause fand sich eine Stirnlampe mit der DNA des Hoteliers, am Tatort die Scheide des verwendeten Messers mit Täter-DNA.

Kurzzeitig habe sich die Kammer sogar gefragt, ob es sich zumindest bei der zweiten Attacke auf den Mann sogar um einen versuchten Mord zur Verdeckung der ersten Tat handelte. „Aber nein, die erste Straftat ging in die andere über“, so der Richter. Stattdessen habe man dem Täter zugute gehalten, dass er Geständnis und Entschuldigung abgelegt hatte und Schmerzensgeld übernehmen wolle. Allein im Fall des schwer verletzten Mannes betrage dies 85.000 Euro – „er ist dem Tod knapp entronnen“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil Verteidiger und Täter auf eine Revision verzichteten.

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