Gifhorn. Bubatz legal? Nicht ganz. Es wird Beschränkungen für den Konsum von Cannabis geben. Das kontrolliert Polizei und Stadt in Gifhorn.

Einen Kiffhörnchen-Club gibt es in Gifhorn noch nicht. Doch am 1. April tritt das neue Cannabis-Gesetz in Kraft. Ab diesem Tag darf Cannabis legal konsumiert werden – auch in der Öffentlichkeit. Aber nicht überall. Polizei und Stadt Gifhorn sehen ihre Aufgabe darin, die Grenzen zwischen legalem und illegalem Verhalten deutlich zu machen und Verstöße entsprechend zu ahnden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

„Wir gehen von einem steigenden Cannabis-Konsum aus. Deshalb werden wir Verkehrsverstöße in Zusammenhang mit Cannabis konsequent verfolgen und im Sinne der Verkehrssicherheit die Verkehrskontrollmaßnahmen hinsichtlich Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz und Paragraf 316 Strafgesetzbuch intensivieren. Verkehrsteilnehmer, die trotz Cannabis-Konsums Auto fahren, müssen mit vermehrten Drogenkontrollen rechnen“, sagt Oliver Meyer, Leiter der Gifhorner Polizeiinspektion. Auch die Verfolgung des illegalen Handels mit Cannabis bleibe eine wichtige Aufgabe der Polizei. „Wir werden in enger Abstimmung mit der Justiz und den zuständigen Ordnungsbehörden mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen“, betont Oliver Meyer, Leiter der Gifhorner Polizeiinspektion.

Das sind die neuen Konsumbeschränkungen in Gifhorn

Der Ordnungsdienst der Stadt Gifhorn werde im Rahmen seiner Kontrollgänge die Einhaltung der Konsumbeschränkungen in der Öffentlichkeit im Blick haben. So darf insbesondere in der Fußgängerzone in der Zeit von 7 bis 20 Uhr kein Cannabis konsumiert werden. Ein Konsumverbot gilt außerdem in und um Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Kinderspielplätzen, sowie im Umkreis von 200 Metern um diese Einrichtungen herum. „Verstöße dagegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die von der Stadt mit einem Bußgeld geahndet werden“, betont der stellvertretende Fachbereichsleiter Ordnung, Paul Schwarz.

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