Gifhorn. Der Sozialverband Deutschland empfiehlt, Ablehnungsbescheide der Jobcenter, Krankenkassen und Co. von Fachleuten auf Formfehler prüfen zu lassen.

Wie wichtig es ist, bei Bescheiden von sozialen Leistungserbringern genau hinzuschauen, zeigt der Jahresbericht 2022 des Sozialverband Deutschland (SoVD) Kreisverband Gifhorn. „Fehlerhafte Bescheide vom Jobcenter, der Renten- beziehungsweise Krankenkassen oder Ämtern für Soziales sind leider Tagesgeschäft im Beratungsalltag“, weiß Christine Scholz, Juristin und Leiterin des SoVD-Sozialberatungszentrum Gifhorn bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2022.

Das kostet vor allem Menschen mit Behinderung, Arbeitsuchende, Erkrankte sowie Rentnerinnen und Rentner bares Geld. „Wir helfen Betroffenen, in dem wir sie bei der Einforderung ihrer Rechte aktiv bei der Antragstellung und nötigenfalls bis zum Verfahren vor den Sozialgerichten unterstützen und vertreten“, sagt Scholz.

Die Notwendigkeit, sich in sozial rechtlichen Belangen kompetente Unterstützung zu holen, zeigen nachfolgende Zahlen. Im Jahr 2022 wurden im Gifhorner Sozialberatungszentrum insgesamt 1.139 Verfahren eingeleitet, ein Anstieg von über 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Häufigste Ursache für das Einschalten des SoVD waren Unterstützung und Beratung von Leistungsberechtigten bei Anträgen zu finanziellen Leistungen. Ein Indiz dafür, dass Betroffene mit der offensichtlichen Komplexität beim Beantragen überfordert sind, was häufig zu negativen Bescheiden führt.

Form- und Bearbeitungsfehler fallen Laien selten auf

So wundert es nicht, dass an zweiter Stelle zahlreiche Widersprüche gegen offizielle Ablehnungsbescheide von behördlichen beziehungsweise anderen sozialen Leistungserbringern standen. Nicht selten sind einfache Form- und Bearbeitungsfehler der zuständigen Sachbearbeiter zu beanstanden, die Laien überhaupt nicht auffallen. Der SoVD rät deshalb dazu, Ablehnungsbescheide immer von Fachleuten prüfen zu lassen.

Insgesamt hat der SoVD Kreisverband Gifhorn im letzten Jahr 1.320.954,40 Euro, im Vorjahr waren es 750.283,68 Euro, für Anspruchsberechtigte erstritten. Dies sind sowohl Einmal-/Nachzahlungen als auch laufende finanzielle Leistungen, wie zum Beispiel Renten, Wohngeld, Sozialhilfe- und Hartz IV- Beträge oder Arbeitslosengeld. Das berichtet der SoVD Kreisverband in einer Pressemitteilung.