Braunschweig. Hooligans müssen draußen bleiben, wenn Fußball-Bundesligist Eintracht Heimrecht hat. Das hat das Verwaltungsgericht in sechs Eilverfahren entschieden.
Gericht bestätigt Aufenthaltsverbote
Hooligans dürfen bei Heimspielen nicht in die Stadt
Von Jörg Fiene