Braunschweig. Beim Anbringen müssen die Parteien aber Regeln beachten.

Wie meist ist es eine Frage der Perspektive. Wer am Ortsausgang Schapen über den Fußgängerüberweg geht und Richtung Gliesmarode schaut, der sieht, dass Autofahrer auch hinter dem Ort nur auf 60 Kilometer pro Stunde beschleunigen dürfen. Wer allerdings selber am Steuer eines Autos sitzt, der sieht den Hinweis zu Geschwindigkeit gar nicht, oder zumindest später. Denn in der leichten Rechtskurve verdeckt ein großes Wahlplakat die Sicht auf das Schild. Das teilte uns ein Leser auf Alarm38 mit. Ein ähnliches Problem beschreibt dort ein weiterer Leser. „Am Ortsausgang Wenden Richtung Gifhorner Straße wurden zwei große Wahlplakate aufgestellt. Seit einiger Zeit ist dort ebenfalls ein Stoppschild installiert. Hält man an der Haltelinie an, sieht man außer den Wahlplakaten nichts mehr vom Verkehr“, schreibt er.

Wer im Wahlkampf ein Plakat aufhängen will, muss Regeln beachten. „Die Plakate müssen so befestigt werden, dass sie selbst bei starkem Wind nicht abreißen. Wo Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, müssen die Plakate mindestens 2,5 Meter über dem Boden hängen. Und an Laternenmasten muss zwischen Lampe und Oberkante des Plakates mindestens ein Meter liegen“, sagt Stadtsprecher Rainer Keunecke.

Auch zahlenmäßig gibt es Grenzen. Wie viele Plakate eine Partei aufhängen darf, ist abhängig von ihrem politischen Gewicht, beziehungsweise dem Ergebnis der vergangenen Bundestagswahl. 2000 Plakate sind aber für jede Partei garantiert. „Kleinere und neue Parteien werden dadurch bewusst überproportional berücksichtigt“, erklärt Keunecke. Gleichzeitig sorgt die Regel dafür, dass die Stadt nicht völlig zugeklebt wird. Bis jetzt wurde die Obergrenze aber noch nie erreicht. „Bei der aktuellen Bundestagswahl liegt sie bei 61 000 Plakaten“, so Keunecke. Beantragt wurden 16 000.

Die Parteien müssen darauf achten, dass sie ihre Schilder „unter gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme“ anbringen, wie Keunecke sagt. An Ampeln und Verkehrsschildern, an Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen dürfen keine Plakate hängen. Den Parteien ist es auch verboten, Plakate an Schlossplatz, Burgplatz, Domplatz, Platz der Deutschen Einheit, Hagenmarkt sowie am Bohlweg zwischen Georg-Eckert-Straße und Am Schlossgarten sowie zwischen Langer Hof und Damm anzubringen. Ebenso in den Eingängen von Wahllokalen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss im Zweifelsfall nachbessern. „Sollte festgestellt werden, dass der Verkehr behindert wird, zum Beispiel weil Verkehrsteilnehmer abgelenkt oder Verkehrszeichen beeinträchtigt werden, so müssen die Plakate unverzüglich versetzt werden“, erklärt Stadtsprecher Keunecke. Und so wird auch das Plakat in Schapen wahrscheinlich einen neuen Platz finden. „Wir werden die CDU ansprechen und um kurzfristige Versetzung der Tafel bitten“, sagt Stadtsprecher Keunecke.