Mainz.

Hat ein Mitarbeiter bereits in Früh- und Spätschicht gearbeitet, ist sein Arbeitgeber nicht unbedingt verpflichtet, ihm einen neuen Arbeitsplatz in der Tagschicht zu schaffen, auch wenn er an einem Burn-out erkrankt ist und aus seiner Sicht einen regelmäßigen Tagesablauf benötigt. Über dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 150/16) informiert der Deutsche Anwaltverein. dpa