Köln.

Vor dem Abschluss eines Weiterbildungsvertrages sollten Berufstätige prüfen, ob sie die Betreuungsdauer verlängern können, falls sie mit dem Lernstoff nicht durchkommen. Das rät die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in ihrem Ratgeber (Ausgabe April/2017). dpa