Berlin.

Selbstständige sollten in Arbeitszeugnissen keine unwahren Tatsachenbehauptungen über Mitarbeiter aussprechen. Sie machen sich sonst gegebenenfalls gegenüber dem neuen Arbeitgeber des Mitarbeiters schadenersatzpflichtig. Darauf weist Alexander Bredereck hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Steht im Zeugnis wahrheitswidrig, ein Mitarbeiter habe jahrelang an einer speziellen Maschine gearbeitet, und er zerstört genau diese Maschine dann beim neuen Arbeitgeber, kann der Schadenersatz verlangen.