Frankfurt. Wer eine Pflegekraft einstellt hat Pflichten.

Wer privat eine Pflegekraft einstellt, hat Arbeitgeberpflichten. „Das bedeutet zum einen, dass der Pflegekraft Mindestlohn gezahlt werden muss“, erklärt der Rechtsanwalt Martin Schafhausen aus Frankfurt. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2017 8,84 Euro pro Stunde. Zum anderen müssen Privatleute die Pflegekraft bei der gesetzlichen Sozialversicherung anmelden. Diese umfasst Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Unfallversicherung. Ob Lohnsteuer abzuführen ist, sollten private Arbeitgeber ebenfalls prüfen. Darauf weist der Zoll hin. dpa