Berlin.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein berufsbegleitendes Studium finanzieren, ohne dass dafür Steuern fällig werden. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin.

Die Voraussetzung: Das Studium muss Bestandteil der Berufsausbildung sein. Außerdem müsse die Teilnahme an dem Studium zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis zählen. In diesem Fall werde die Förderung des Arbeitgebers nicht als zusätzlicher Arbeitslohn gewertet, der versteuert werden muss.

Gleiches gilt auch für eine Weiterbildung. Auch diese müsse aber überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, inhaltlich also zum Aufgabenspektrum des Mitarbeiters passen.
dpa