Braunschweig. In den USA lehren tausende Eltern ihre Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch in manchen europäischen Ländern kann die Schulpflicht umgangen werden

In Deutschland gibt es aber so gut wie keine Ausnahmen.

In Deutschland dürfen Eltern ihre Kinder nicht zu Hause unterrichten. Alle Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass Schüler regelmäßig am Unterricht einer öffentlichen oder privaten Schule teilnehmen müssen – sonst drohen meist Geldstrafen. Ausnahmen gibt es nur selten.

Vor allem in den USA hat das „Homeschooling“ viele Anhänger. 2007 haben Eltern nach Schätzungen der US-amerikanischen Regierung rund 1,5 Millionen Kinder zu Hause unterrichtet.

Auch in einigen europäischen Nachbarländern ist der Hausunterricht erlaubt. Beispiel Österreich: Für den „häuslichen Unterricht“ müssen Erziehungsberechtigte den Bezirksschulrat jeweils vor Beginn eines Schuljahres informieren. Der Unterricht muss dem einer öffentlichen Schule mindestens gleichwertig sein.

Am Ende eines jeden Schuljahres müssen die Schüler eine „Externistenprüfung“ machen. Statistik Austria zufolge besuchten im Schuljahr 2008/2009 fast alle schulpflichtigen Kinder eine Schule. Die Zahl der Schüler in häuslichem Unterricht sei „vernachlässigbar“.

Beispiel Schweiz: Der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren zufolge sind die „Bedingungen der Hauserziehung“ je nach Kanton anders geregelt. In der Regel muss das kantonale Erziehungsdepartement oder eine Schulbehörde unter dessen Aufsicht den Heimunterricht erlauben. Außerdem müssen die Lehrenden häufig über ein Lehrdiplom oder fachliche sowie pädagogische Kompetenzen verfügen. Der Unterricht muss denselben Standards wie an einer öffentlichen Schule entsprechen.

Beispiel Frankreich: Die öffentlichen und privaten Schulen garantieren vorrangig das Recht der Kinder auf Unterricht. Die Schüler sollen nicht nur Wissen erlernen, sondern auch auf das Leben als Staatsbürger vorbereitet werden. Der Staat überprüft aber regelmäßig Familien, die ihre Kinder zu Hause unterrichten. Das nötige Wissen und Können der Kinder wird per Erlass festgelegt. Wenn der häusliche Unterricht die Ansprüche der Behörden nicht erfüllt, müssen die Eltern nachbessern. Wenn sich bis zu einer erneuten Überprüfung nichts verändert, müssen sie ihre Kinder an einer öffentlichen Schule anmelden.

Beispiel Irland: Die irische Verfassung gewährt den Eltern komplette Wahlfreiheit. Der Staat muss diese Entscheidung respektieren und darf die Eltern nicht verpflichten, ihre Kinder auf eine staatliche Schule zu schicken. Als „Hüter des Allgemeinwohls“ soll er jedoch für eine gewisse „Mindestbildung“ sorgen. Hierfür muss der Staat kostenlose Grundschulbildung garantieren und auch weitere Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Dabei müssen immer die Rechte der Eltern beachtet werden.

Nur in Ausnahmefällen, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Pflichten nicht nachkommen, greift der Staat ein, wobei er immer die „natürlichen und unantastbaren Rechte des Kindes“ beachten soll. epd