Die Krankenversicherung ist nicht mehr kostenfrei über Eltern möglich. Eine eigene Versicherung muss gewählt und dem Ausbildungsbetrieb mitgeteilt werden. In der Haftpflichtversicherung besteht meist Schutz über die Police der Eltern.

Volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, müssen sich nicht um eigene Absicherung kümmern. Bei Auszeiten zwischen Schule und Ausbildungsbeginn oder wenn die Wohnung bezogen wird, sollte die Versicherungsgesellschaft der Eltern um eine schriftliche Deckungszusage gebeten werden.

Bald sollten sich Berufanfänger auch mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschäftigen. Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger gestalten sich die Beiträge. Wird vor der Zwischenprüfung nur eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeboten, dann muss darauf geachtet werden, dass diese später ohne neue Gesundheitsprüfung in die BU übergeht. Es sollte besonders auf die Nachversicherungsgarantie geschaut werden. Von Kombination mit einer Kapitalversicherung ist abzuraten.

Eine Hausratversicherung wird erst bei eigener Wohnung und auch nur bei darin vorhandenen großen Werten benötigt.