Per Finanzanalyse den Bedarf ausrechnen – Unabhängige Hilfe gibt es bei der Verbraucherschutz-Zentrale

Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Was muss ich beachten, und wo kann ich mich beraten lassen?

Susanne Betzel: Sie sollten eine Versorgungsanalyse machen, das heißt, Sie sollten gucken, wie hoch der Wert ist, den Sie privat noch absichern müssen. Dazu nehmen Sie Ihre Lebenshaltungskosten unter die Lupe.

Überprüfen Sie, wieviel Sie zum Leben brauchen. Vergessen Sie nicht zusätzliche Kosten, wie etwa ein Studium für die Kinder oder die Kosten für andere Versicherungen. Stellen Sie dieser Aufstellung Ihre Einnahmen gegenüber. Hierzu gehört insbesondere die entsprechende gesetzliche Absicherung, die Erwerbsminderungsrente, entnehmbar aus Ihrer Renteninformation.

Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen sollten Sie durch eine private Zusatzversicherung absichern lassen. Unabhängige Hilfe können Sie sich von der Verbraucherschutz-Zentrale holen.

Ich habe Lungenkrebs und Osteoporose, kann meinen Beruf nicht mehr ausüben. Mein Versicherer lehnt die Zahlung einer Berufsunfähigkeits-Rente ab. Was kann ich machen?

Marco Weiß: Schauen Sie sich genau an, mit welcher Begründung die Versicherung die Rentenzahlung ablehnt, und gehen Sie in Widerspruch. Kommen Sie allein nicht weiter, können Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden.

Wie hoch ist die Verletztenrente der Berufsgenossenschaften?

Rainer Keye: Für die Höhe der Verletztenrente ist Ihr Verdienst im Jahr vor dem Arbeitsunfall entscheidend. Bei Arbeitnehmern umfasst der Jahresarbeitsverdienst in der Regel den Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte – also einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.

Bei Selbstständigen zählt in der Regel das in den zurückliegenden Monaten erzielte Arbeitseinkommen beziehungsweise die vereinbarte Versicherungssumme. Bei einer Vollrente werden zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt. Dafür müssen Sie aber komplett erwerbsunfähig sein. Ansonsten richtet sich die Rentenhöhe nach dem Grad der Erwerbsminderung. Bei 80 Prozent werden vier Fünftel der Vollrente gezahlt, bei 20 Prozent Einschränkung der Erwerbsfähigkeit entsprechend nur ein Fünftel.

Ich habe seit einiger Zeit Bluthochdruck, besitze eine private Berufsunfähigkeits-Police, aber die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente ist mir zu niedrig. Kann ich die Rente jetzt noch aufstocken?

Marco Weiß: Sie können die Berufsunfähigkeits-Rente aufstocken, wenn Sie erneut die Gesundheitsfragen beantworten. Je nach Gesundheitsrisiko kann sich der Versicherer auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeits-Rente einlassen oder eben nicht.

Sie haben außerdem immer die Möglichkeit, einen völlig neuen Vertrag abzuschließen. Auch hier sind wieder Gesundheitsfragen zu beantworten. Wenden Sie sich an einen Makler und lassen sich verschiedene Angebote machen.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte?

Rainer Keye: Sie können nur eine spezielle Versicherung abschließen, und zwar eine mit Dienstunfähigkeits-Klausel. Das hängt damit zusammen, dass Sie bei Dienstunfähigkeit bereits einen finanziellen Anspruch an Ihren Dienstherrn haben. Durch die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfähigkeits-Klausel können Sie die Differenz zu Ihrem bisherigen Gehalt absichern. Berufsunfähigkeits-Versicherungen mit Dienstunfähigkeits-Klausel werden nur von wenigen Versicherer angeboten.

Mein Sohn hat eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung beantragt, hatte allerdings vor fünf Jahren Probleme mit dem Sprunggelenk. Wie könnte die Versicherung darauf reagieren?

Marco Weiß: Bei Vorerkrankungen gibt es drei Möglichkeiten: Entweder der Versicherungsschutz wird abgelehnt, also Sie bekommen keinen Vertrag. Oder die Vorerkrankung wird als Grund für Berufsunfähigkeit nicht mitversichert.

Oder Sie zahlen einen Risikozuschlag, falls die Vorerkrankung tatsächlich zu Berufsunfähigkeit führt. Wie die Versicherer im einzelnen mit der "Vorerkrankung Sprunggelenk" umgehen, kann man von hier aus nicht sagen. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen sich ausführlich beraten.

Mein Sohn ist aus dem Schuldienst wegen psychischer Probleme ausgeschieden. Wird dies als Berufskrankheit anerkannt?

Rainer Keye: Der Gesetzgeber hat alle Berufskrankheiten in einem Berufskrankheiten-Katalog aufgelistet. Nur die darin enthaltenen Krankheitsbilder werden von den Berufsgenossenschaften als Berufskrankheiten gewertet.

Psychische Erkrankungen werden bislang generell nicht als Berufskrankheit bewertet. Sollte Ihr Sohn nicht mehr arbeiten können, sollte er prüfen, ob er vom gesetzlichen Rentenversicherer eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann.

Ich bin 36 Jahre alt, selbstständig, schwer krank und bekomme deswegen keine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie kann ich mich trotzdem absichern?

Susanne Betzel: Sie sollten unbedingt überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Schutz durch die Erwerbsminderungsrente haben oder erlangen können. Vor-aussetzung ist, dass Sie neben der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt haben müssen. Liegen diese nicht vor, sollten Sie prüfen lassen, ob die Beantragung der Pflichtversicherung im Rahmen der Selbständigkeit für Sie möglich ist. Das hängt davon ab, ob Sie in den letzten Jahren Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben.

Vor Eintritt eines Leistungsfalles müssen Sie in den letzten fünf Jahren drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Ich bin 41 Jahre alt. Bin ich gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?

Susanne Betzel: Nein, bei der Prüfung, ob Sie erwerbsgemindert sind, wird ermittelt, wie Sie mit Ihrem verbleibenden Restleistungsvermögen – Ihrem Arbeitspotential – auf dem Arbeitsmarkt tätig werden können. Haben Sie ein Restleistungsvermögen von unter drei Stunden, sind Sie voll erwerbsgemindert, liegt dieses bei drei bis sechs Stunden, sind Sie teilweise erwerbsgemindert.

Nur wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, wird zusätzlich geprüft, ob Sie berufsunfähig sind. In diesem Fall haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente erhalten Sie den halben Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente. Können Sie nach medizinischer Einschätzung noch mehr als sechs Stunden tätig werden, liegt keine Erwerbsminderung vor.