Ein Autokran- und Lastwagenfahrer hat vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Der Mann war an einem Nachmittag von seinem Arbeitgeber angewiesen worden, noch eine weitere Baustelle anzufahren.

Der Kläger lehnte dies allerdings mit der Begründung ab, er habe bereits 8,5 Stunden gearbeitet. Fahre er noch auf die andere Baustelle, überschreite er die höchstzulässige Arbeitszeit von zehn Stunden, argumentierte er. Sein Arbeitgeber sprach dem Mann daraufhin die Kündigung aus – fristlos. Der Autokran- und Lastwagenfahrer zog gegen die Kündigung vor das Arbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz gab dem Kläger in einem Urteil Recht. Es könne dem Mitarbeiter nicht zugemutet werden, den Weisungen des Arbeitgebers nachzukommen, wenn er damit gegen Gesetze verstoße, begründeten die Richter in Mainz ihr Urteil. dpa

Aktenzeichen: 6 Sa 53/07