Deutschland stöhnt unter der Hitze. Wie heiß es am Arbeitsplatz sein darf, ist allerdings nicht besonders deutlich geregelt.

Arbeitnehmer müssen in der Sommerhitze im Job schwitzen. "Es gibt arbeitsrechtlich kein hitzefrei", sagt der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts, Christoph Schmitz-Scholemann. "Hitzefrei kommt in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor."

Klare Vorschriften zu Höchst- oder auch Niedrigtemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht. Laut Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei der Arbeitgeber nur verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht.

Konkretere Hinweise gebe dagegen die Arbeitsstättenverordnung. "Alles sehr ausführlich, wie es in Deutschland so üblich ist", sagt Schmitz-Scholemann. Die Verordnung fordert neben Arbeitspausen und Sanitäreinrichtungen auch eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur".

Bei Arbeitsplätzen, die einer starken Hitzebelastung ausgesetzt sind, müsse der Arbeitgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten Abhilfe schaffen: Durch Rollos an den Fenstern, kühle Getränke, früheren Arbeitsbeginn oder längere Pausen.

Als angemessen gilt laut Schmitz-Scholemann eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius. "Der Arbeitnehmer kann aber nicht auf das Thermometer schauen und bei 26 Grad einfach die Arbeit niederlegen." Er könne dies auch nicht einklagen.

"Das ganze Thema ist rechtlich etwas ungenau geregelt", sagt der Arbeitsrichter. "Dazu sind die Arbeitsverhältnisse zu verschieden." Als Beispiele nannte er die Arbeit in einem Stahlwerk bei 70 bis 80 Grad Celsius, Büroarbeit in einem kühlen, abgedunkelten Raum oder in einem "dieser furchtbaren Glaspaläste mit laufender Klimaanlage und Erkältungsgefahr".

Außerdem sei das individuelle Hitze-Empfinden sehr unterschiedlich. "Manche mögen’s heiß, andere wieder überhaupt nicht." Arbeitsmediziner gingen von einer günstigen Raumtemperatur von 22 Grad aus. "Mit jedem Grad höher sinkt nach ihren Studien die Arbeitsleitung um fünf Prozent."

Menschen, die beispielsweise unter starken Kreislauf- oder Herzproblemen leiden, rät Schmitz-Scholemann, sich ein Attest vom Arzt zu holen. Er müsse beispielsweise bescheinigen, dass der Arbeitnehmer bei Temperaturen von über 29 Grad nicht arbeitsfähig ist.