Ein Polizist aus dem Saarland hat vor Gericht geklagt. Der Mann hatte auf einem Betonsockel die Ölwanne seines Dienstwagens beschädigt. Obwohl er den dadurch bedingten Ölverlust bemerkt hatte, fuhr er weiter. Nach etwa drei Kilometern blieb das Fahrzeug wegen Motorschadens liegen. Das Saarland verlangte von ihm für den Einbau eines Austauschmotors Schadenersatz in Höhe von fast 3000 Euro.

Das Verwaltungsgericht Saarlouis wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts handelt der Beamte in diesem Fall grob fahrlässig, so dass der Dienstherr von ihm Schadenersatz verlangen kann.

Das Verwaltungsgericht sah die Forderung als berechtigt an. Der Kläger schulde dem Land einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit dem Dienstwagen. Diese Pflicht habe er grob fahrlässig verletzt. Denn jedem Autofahrer sei klar, dass er bei erheblichem Ölverlust nicht einfach weiterfahren dürfe. Es habe auch weder eine Stress-Situation noch einen dringenden polizeilichen Einsatz gegeben. dpa

Aktenzeichen: 2 K 225/06