Häufige Konflikte: Nicht immer läuft eine Ausbildung nach Wunsch. Hier und da tauchen Probleme auf, die gelöst werden müssen.

Wie schön, wenn eine Ausbildung richtig Spaß macht. Voller Motivation und Tatendrang stürzen sich die Azubis in die Arbeit. Das Verhältnis zu Chefs, Ausbildern und Kollegen ist super. Alle sind zufrieden und glücklich.

Die Realität sieht oft nicht so rosig aus. Lorenzo Poli, Jugendbildungsreferent bei der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und Manfred Tessmann, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), erläutern die häufigsten Konfliktfälle und geben Tipps, was in solchen Situationen zu tun ist.

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Die Auszubildenden bekommen bisweilen Aufgaben übertragen, die mit ihrer Ausbildung nichts zu tun haben, wie beispielsweise Kaffee kochen oder Autowaschen. Dabei dürfen Azubis laut §14 des Berufsbildungsgesetzes "nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind".

"Bis zu einem bestimmten Maß sind solche Tätigkeiten okay. Aber es darf nicht über einen angemessenen Umfang hinausgehen", sagt Poli. Schließlich sei nicht garantiert, dass der Auszubildende übernommen wird. Dann stehe er mit einer minderwertigen Ausbildung da.

Schikanöse Behandlung

"Manchmal werden Auszubildende von Vorgesetzten angeschrien. Oder es wird ihnen an den Kopf geworfen, dass sie zu doof für die Ausbildung seien", berichtet Tessmann. Auch Anzüglichkeiten im sexuellen Bereich kämen vor.

Sein Tipp: zunächst die Nerven bewahren und ein Tagebuch führen. "So etwas denkt sich ja keiner aus. Aber man muss es im Fall der Fälle auch juristisch glaubhaft machen können", sagt Tessmann.

Unerlaubte Arbeitszeiten

"Überstunden bei Minderjährigen sind nicht erlaubt", sagt Poli. Auch dürften diese nicht zu Tätigkeiten im Zeitraum von 20 bis 6 Uhr herangezogen werden. Maximale Wochenarbeitszeit: 40 Stunden.

Bei Volljährigen beträgt letztere schon 60 Stunden. Allerdings müssen die Überstunden innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden. Auch Ruhezeiten sind zu beachten. "Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen auf jeden Fall elf Stunden Freizeit liegen", erklärt Poli. Auch auf die Pausenregelungen sei zu achten. "Im Einzelhandel wird an der Kasse arbeitenden Azubis oft nur erlaubt, zu bestimmen Zeiten auf Toilette zu gehen. Das geht nicht", meint Poli.

Fehlende Anleitung

"Es kommt vor, dass die Anleitung durch den Ausbilder mangelhaft ist oder gar nicht erfolgt", sagt Poli. Der Azubi werde einfach ins kalte Wasser geworfen. "Oder es gibt zu wenig Ausbilder. Zwei Leute für 30 Azubis reichen nicht aus."

Verspätete Zahlungen

"Gerade hatte ich jemanden, der noch immer auf sein Geld für den Monat Juli wartet", berichtet Tessmann. Jedoch müsste die Ausbildungsvergütung eigentlich am letzten bankoffenen Werktag im Monat erfolgen. Andernfalls stünde dem Azubi frei, seine Arbeitskraft zurückzuhalten. "Doch wer traut sich das schon?", fragt der Experte.

Wie wehrt sich der Azubi?

Poli empfiehlt, den Ausbildungsplan zu kennen. Bei Verstößen solle sich der Azubi an die Interessenvertretung im Betrieb wenden – falls denn ein Betriebsrat existiere. Auch stünden Ausbildungsberater bei der Industrie- und Handwerkskammer zur Verfügung. Nicht zuletzt würden die Gewerkschaften weiterhelfen.

"Im Hotel- und Gaststättenbereich ist die Gewerkschaft die erste Anlaufstelle", sagt Tessmann.