Die Künstlersozialkasse ist für selbstständige Maler, Musiker oder Publizisten Tor zur Sozialversicherung

Mit der Künstlersozialversicherung (KSK) sind seit 1983 selbstständige Maler, Musiker, Sänger, Publizisten oder Fotografen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden.

Allerdings tragen sie nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Doch an der Zahlungsmoral der Firmen hapert es trotz der Novelle der KSK aus dem Jahr 2007. Einem Drei-Mann-Handwerksbetrieb flatterte im Dezember 2008 ein Bescheid der Künstlersozialkasse auf den Tisch: 7100 Euro seien für die Beschäftigung eines journalistisch tätigen Fotografen und eines Webdesigners in den Jahren 2003 bis 2007 nachzuzahlen.

Damals wurde der Internetauftritt der Firma gestaltet. "Wir konnten es nicht glauben", so die Gemahnten. Kein Berater habe sie darauf hingewiesen, dass es diese Künstlersozialabgabe überhaupt gebe. Die Forderung stürzte den Betrieb fast in den Ruin.

Denn obwohl damals weder der Designer noch der Fotograf in der KSK versichert waren oder heute sind, müssen alle Firmen, die solche oder andere Künstler beschäftigen, dafür in die Sozialkasse einzahlen.

Der Hintergrund des Falls liegt in der Künstlersozialversicherungsnovelle von 2007: Es war eine Reform, die die Kontrolle der Abgabepflicht von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Werke verwerten, verstärkte. Bis dahin seien viele Unternehmen ihren Pflichten nicht nachgekommen, so die KSK.

Heute noch müssen sie dafür nachzahlen. Das Geld dient dazu, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie alle anderen fest angestellten Arbeitnehmer. Die KSK ist somit nicht nur eine sozial-, sondern auch kulturpolitische weltweit einzigartige Einrichtung, auf die sich die Existenz vieler ihrer rund 160 000 Klienten stützt.

Anspruch haben hauptberufliche Publizisten, Musiker, Sänger, darstellende und bildende Künstler – wie auch die Kölner Journalistin Maria Strahle. Ihr Job ist hart: Sie schreibt freiberuflich Texte für verschiedene Zeitungen, arbeitet oft sieben Tage die Woche, verdient aber nicht viel.

Oder auch Maler sind oft in der Sozialkasse versichert, denn nur ein bis zwei Prozent dieser Künstler können von ihrer Kunst leben. Nach Angaben des Bundesverbands bildender Künstler verdienen junge Malerinnen im Schnitt nur 5820 Euro im Jahr.

Doch gerade für junge Talente, die in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit meist sehr wenig verdienen, biete die KSK gute Konditionen. Sie müssen noch nicht das monatliche Mindesteinkommen von 325 Euro erwirtschaften, um aufgenommen zu werden.

Die KSK ist allerdings kein direkter Leistungsträger, sondern bezuschusst lediglich die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. So kann ein Versicherter beispielsweise Mitglied der Techniker Krankenkasse sein, doch seine Beiträge zahlt zur Hälfte die KSK.

Das Geld, mit dem die KSK die Versicherungen aufstockt, besteht aus einem Zuschuss des Bundes zu 20 Prozent und aus den besagten Künstlersozialabgaben der Unternehmen zu 30 Prozent. Für das Jahr 2010 wurde der Abgabesatz von 4,4 Prozent im Jahr 2009 auf 3,9 Prozent gesenkt. Dies sei durch die Reform von 2007 möglich, so die Kasse. epd