Eine allein erziehende Mutter eines Grundschulkindes muss nicht zwingend voll erwerbstätig sein. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall einer Mutter eines Achtjährigen.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines geschiedenen Kfz-Meisters gegen seine Ex-Frau ab. Der Kläger wollte vor Gericht erreichen, dass er nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sei. Die Frau betreut den gemeinsamen achtjährigen Sohn. Daher ist sie nicht voll erwerbstätig. Der Kläger war indes der Meinung, seiner Ex-Frau sei eine volle Erwerbstätigkeit zumutbar.

Das OLG sah die Sache anders. Die Mutter könne den achtjährigen Sohn sich nicht für mehrere Stunden selbst überlassen. Und selbst wenn eine ganztägige Betreuung organisierbar wäre, sei dies der Mutter im Interesse des Kindes nicht zumutbar. Im Alter von acht Jahren habe das Kind einen "persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson". dpa

Aktenzeichen: 2 UF 99/08