Obduktionen werden von Rechtsmedizinern vorgenommen

Fernseh-Gerichtsmediziner "Quincy" und seine Kollegen sorgen zwar vielleicht für hohe Einschaltquoten, aber auch für ein falsches Berufsbild des Pathologen. Denn das unterscheidet sich in Deutschland und den USA wesentlich.

Die meisten Fernsehserien wie "Autopsie", "Crossing Jordan", "Cold Case" oder "CSI" kommen aus den USA. Aber: Quincy und Co. sind in Deutschland keine Pathologen, sondern Ärzte mit der Fachbezeichnung Rechtsmedizin.

Der Rechtsmediziner verfolgt im Wesentlichen die Aufdeckung und Aufklärung nicht natürlicher Todes- oder Krankheitsursachen, etwa durch Selbst- oder Fremdverschulden, kriminelle Handlungen oder Unfälle.

Eine solche rechtsmedizinische Untersuchung von Verstorbenen durch eine Obduktion, auch Autopsie genannt, wird von einem Richter angeordnet. Die Rechtsmedizin berührt verschiedene Gebiete wie pathologische Anatomie, Psychiatrie, Toxikologie, Pharmazie, Kriminalistik und Rechtswissenschaft.

Gerichtliche Obduktionen werden in Braunschweig von Rechtsmedizinern durchgeführt, die aus Hannover oder Göttingen kommen und ihre Tätigkeit zum Beispiel im Institut für Pathologie des Städtischen Klinikum durchführen.

Bis circa 1960 haben rechtsmedizinische Obduktionen in Deutschland häufig noch Pathologen vorgenommen, so wie es heute regulär in den USA der Fall ist. Daher kommt also die Begriffsverwirrung und der falsche Eindruck von der Tätigkeit der Pathologen in Deutschland.

In der Pathologie im Städtischen Klinikum Braunschweig werden im Jahr rund 60 000 Proben lebender Personen und nur etwa 120 tote Personen untersucht. Die Hauptaufgabe des Pathologen ist es, Gewebeproben und Körperzellen zu untersuchen und anhand des Ergebnisses Ärzte in klinischer Praxis zu beraten. Die Gewebeproben können bei Vorsorgeuntersuchungen oder bei Krankheitszeichen entnommen werden. Wenn etwa jemand Blut im Stuhl bemerkt, wird eine Darmspiegelung vorgenommen und ein Polyp entfernt. Wenn das mikroskopische Ergebnis "bösartig" lautet, muss operiert werden, sonst nicht. Der Pathologe beurteilt am Operationspräparat die Tumorausbreitung und beeinflusst so eventuelle weitere Maßnahmen, wie erneute Operation, Chemo- oder Strahlentherapie.