Viele Rentner werden von neuer Steuerpflicht nicht erfasst – Im Zweifel sollte ein Experte eingeschaltet werden

"Steuern auf Renten?" wird nach wie vor ungläubig gefragt, obwohl das Gesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten drastisch verschlechtert wurde, bereits mehr als vier Jahre alt ist. Doch spätestens nach der Bundestagswahl werden die Finanzämter durch die "Rentenzahlstellen" jeder Couleur darüber informiert, welcher Bundesbürger welche Art von Rente in welcher Höhe bezieht. Das kann zu unangenehmen Briefen – und heftigen Nachzahlungen führen.

Doch kann den meisten Rentenbeziehern die Angst vor der Steuererklärung genommen werden. Denn viele Rentner werden von der neuen Steuerpflicht nicht erfasst – wegen ihrer geringen Rentenbezüge, die unter dem Strich aber gar nicht so gering sein müssen.

Als Faustformel gilt: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, die vor 2006 begonnen hat, der kann davon ausgehen, dass Steuerpflicht nicht besteht, wenn die Rente "brutto" 1500 Euro im Monat nicht übersteigt. Nur die Hälfte einer solchen Rente ist steuerpflichtig und überschreitet die steuerlichen Freibeträge nicht. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag.

Renten, die nach 2005 begonnen haben, werden möglicherweise eher steuerpflichtig. Bei einem Start ins Rentnerdasein im Jahr 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig, beim Rentenbeginn in 2007 sind es 54 Prozent, in 2008 bereits 56 Prozent und in diesem Jahr 58 Prozent.

Das heißt: Bei einer bis 2005 begonnenen Rente – egal, ob Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente – sind von 1000 Euro nur 500 Euro steuerpflichtig. 1000 Euro Rente, die 2009 erstmals gezahlt wird, schlagen mit 580 Euro zu Buche. Daraus resultiert, dass die Steuerpflicht nun bei einer Monatsrente von etwa 1450 Euro und für Verheiratete bei 2900 Euro einsetzt.

Der Gesetzgeber behält sich Sonderfälle vor. So sind gesetzliche wie private Unfallrenten steuerfrei.

In anderen Fällen gilt jedoch, dass auch eine kleinere Rente um Steuern reduziert werden könnte. Dann nämlich, wenn andere steuerpflichtige Einkünfte hinzukommen, etwa der Arbeitsverdienst des Ehepartners oder Mieteinnahmen.

Schon aus diesen Gründen ist es unmöglich, eine pauschale Aussage zu machen, wann Renten der Steuerpflicht unterliegen. Im Zweifel lohnt es, einen Experten einzuschalten oder sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen. Dies auch mit Blick darauf, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, das steuerpflichtige Einkommen zu mindern, zum Beispiel wegen einer Behinderung, durch Beiträge zur Kranken- versicherung, ferner durch die Beiträge zur Haftpflichtversicherung.