Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen Sozialabgaben – Populäres Modell: Vermögenswirksame Leistungen

Die betriebliche Altersversorgung ist eine besonders attraktive Form der Vorsorge für den Ruhestand. Jeder Arbeitnehmer hat darauf einen Anspruch.

Er kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung von seinem Gehalt – das sind dieses Jahr 2592 Euro – in den Aufbau einer Betriebsrente investieren.

Dieser Teil des Bruttolohns ist von der Steuer und von der Sozialversicherung befreit.

Auch die Tarifparteien haben ein Interesse, die betriebliche Altersversorgung zu fördern. In jüngster Zeit wird in zahlreichen Tarifverträgen nach und nach das populäre Modell der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung eingebracht.

"Dies ist beispielsweise bei den Tarifverträgen Metall, Chemie sowie medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen der Fall", sagt Wolfgang Wagemann von Allianz Leben. "Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer noch nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf diese Vorsorge haben", so Wagemann.

Die Folge: Nur etwa 47 Prozent der Beschäftigten in mittelständischen Betrieben nutzen diese Möglichkeit, wie eine Studie ergab. "Für kleine und mittlere Betriebe gilt: Arbeitnehmer sollten auch von sich aus beim Arbeitgeber das Thema ansprechen", sagt Wagemann.

Zum einen steigert ein Arbeitgeber damit seine Attraktivität für Beschäftigte. Zum anderen spart auch er selbst Sozialabgaben: Das kann bis zu 200 Euro bei einem Jahresbeitrag von 1000 Euro ausmachen. Bei der Betriebsrente können somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewinnen. djd