Veröffentlicht:
18.12.2012 - 17:52 Uhr
2012-12-18T17:52:13+0100
Wer pusten musste, darf Messung prüfen
Wer einen Bußgeldbescheid wegen Alkohols am Steuer erhält, der muss im Zweifel die Möglichkeit haben, sich gegen den Vorwurf ausreichend verteidigen zu können. So kann geprüft werden, ob die für das Messgerät maßgebende Bedienungsanleitung richtig angewendet worden ist. Dazu sei zumindest erforderlich, so das Amtsgericht Königs Wusterhausen, dass eine Kopie der Anleitung des Geräts vorhanden ist.
wb/ar
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