Das ändert sich im neuen Jahr
Berlin Im nächsten Jahr kommen auf Verkehrsteilnehmer und Reisende Neuerungen in Sachen Recht und Versicherungen zu.
Die Reform des Punktesystems kommt zwar erst im Februar 2014, der ADAC rät Kraftfahrern aber, bereits im Jahr 2013 Aufbauseminare zum Punkteabbau zu nutzen, da dies ab dem folgenden Jahr nicht mehr möglich sein werde.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:
•Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt. Bereits erteilte Dokumente bleiben bis 2033 gültig.
•Das Überschreiten der Parkdauer wird ab dem 1. April um jeweils fünf Euro teurer.
•Besonderheit in Österreich: Dort plant die Regierung laut ÖAMTC ab Januar eine drastische Erhöhung der Strafrahmen für Bagatelldelikte.
•Besonderheit in Frankreich: Ab Januar ist reflektierende Kleidung für Motorradfahrer verpflichtend. Ab März müssen Autofahrer ohne gültigen Alkoholtester im Fahrzeug mit 13 Euro Bußgeld rechnen.
•Die KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung ab 18. Mai 2011 wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
•Die Förderung von Partikelfiltern wird bis Ende 2013 verlängert, jedoch von derzeit 330 Euro auf 260 Euro gekürzt.
•Im Bundeskartellamt wird zum Jahresbeginn die Markttransparenzstelle eingerichtet. Über eine Online-Plattform sollen sich Verbraucher so laufend über aktuelle Kraftstoffpreise informieren können.
•Fernbusse werden künftig zwischen allen deutschen Städten verkehren können und so das Fernverkehr-Monopol der Deutschen Bahn beenden.
•Zahlreiche Umweltzonen werden zum Jahreswechsel verschärft. In Wiesbaden, Mainz und Mönchengladbach werden 2013 erstmals Umweltzonen eingeführt.
•Pedelecs bis Tempo 25 und 250 Watt fallen jetzt auch dann unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen.
•Ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll Reisenden eine außergerichtliche Streitschlichtung ermöglichen. Außerdem wird eine Nachbesserung der Fluggastrechte angestrebt.
•Versicherer müssen einheitliche Tarife für Männer und Frauen, sogenannte Unisex-Tarife, anbieten. Daher gibt es in den neuen Verträgen der Autoversicherungen keine entsprechenden Rabattmerkmale mehr.
•Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar 2013 keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten. ar

