Hamburg.

Wer bei einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Die sogenannte Sachmangelhaftung gilt in der Regel für zwei Jahre ab Übergabe. „Sie verpflichtet den Verkäufer hinsichtlich aller am Fahrzeug vor Übergabe vorhandenen Sach- und Rechtsmängel“, sagt Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf höchstens ein Jahr verkürzt werden. dpa