Braunschweig. Der Deutsche Städtetag setzt ebenso wie wohl die Städte unserer Region auf andere Anreize für die E-Mobilität.

Nach dem Vorschlag des Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU), Busspuren per Gesetz für Elektroautos zu öffnen, hagelt es Kritik. Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass die Freigabe von Busspuren keine geeignete Maßnahme sei, die Zahl der Elektrofahrzeuge zu erhöhen. Zudem merkte er an: „Busspuren müssen weiterhin Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben.“

„Busspuren müssen Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben.“
„Busspuren müssen Bussen, Taxen und Krankentransporten vorbehalten bleiben.“ © Stephan Articus, Geschäftsführer des Deutschen Städtetags

Auch Meinhard Abel vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sagte unserer Zeitung: „Die Freigabe der Busspuren für E-Autos sehe ich skeptisch.“ Schließlich dienten diese Wege dazu, den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Letztlich, resümiert Articus, würde es den Öffentlichen Nahverkehr verlangsamen und damit viele Menschen treffen. Der Städtetag hofft, heißt es in einer Stellungnahme, dass der Bund über den Gesetzentwurf mit den kommunalen Spitzenverbänden zu diskutieren bereit ist.

In unserer Region scheint die Idee, Busspuren für E-Autos zu öffnen, keinen Sinn zu machen. Rainer Keunecke, Sprecher der Stadt Braunschweig, schreibt dazu: „Die wenigen Busfahrstreifen, die es in Braunschweig gibt, sind sehr kurz und enden in Haltestellen. Eine Nutzung für E-Mobile wäre schon aus diesen Gründen nicht sinnvoll.“

„Die wenigen Busfahrstreifen, die es in Braunschweig gibt, enden in Haltestellen.“
„Die wenigen Busfahrstreifen, die es in Braunschweig gibt, enden in Haltestellen.“ © Rainer Keunecke, Sprecher der Stadt Braunschweig

Das gleiche dürfte auf die anderen Städte unserer Region zutreffen. Die Stadt Braunschweig setzt auf andere Anreize: Der Rat hat beschlossen, dass E-Autos drei Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken dürfen. Dies gilt bereits seit dem 1. August. Dafür muss der Halter eines vollelektrischen Autos bei der Stadt einen Sonderparkausweis beantragen. Ob es ähnliche Pläne in den Schubladen der Stadt Wolfsburg gibt, war bis Redaktionsschluss von der Stadt nicht zu erfahren.

Abel vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sagte: „Grundsätzlich begrüßen wir, wenn wir erweiterte Instrumente zur Hand bekommen.“ Allerdings dürfe es keine Verpflichtung zu bestimmten Maßnahmen geben. „Die Kommunen müssen selbst entscheiden können, was sie umsetzen wollen.“