Wolfsburg. Für originalgetreu belassene Autos, die älter als 30 Jahre alt sind, kann in Deutschland das steuersparende H-Kennzeichen beantragt werden.

Das gilt ab September 2013 auch für den VW Golf II, der damit Oldtimer-Status erhält. Präsentiert wurde diese zweite Generation des Golf erstmals im September 1983 auf der Frankfurter IAA. Mehr Platz, attraktiveres Design, mehr Nutzwert und mehr Technik waren die Grundlagen für die überaus erfolgreiche Modell-Generation.

Mit dem H-Kennzeichen ist eine fixe jährliche Steuer von 191,73 Euro verbunden. Mit dieser Sonderregelung will der Gesetzgeber den Erhalt bewahrenswerter Automobilklassik unterstützen. ar